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UWG | Abmahntätigkeit zur Generierung von Einnahmen
Der Ausspruch von über 240 Abmahnungen in einem Jahr, die sich auf Verstöße ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Bezug zum Abmahnenden beziehen, spricht für ein missbräuchliches Vorgehen.
Es sei unzulässig, Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassen wegen einer unzulässigen geschäftlichen Handlung (die Webseite des Betreibers eines Reisebüros, der seine Reisebürodienstleistungen darüber anbietet, enthielt keinen Hinweis auf einen [i]Simon, NWB 39/2020 S. 2890klickbaren Link zur sog. OS-Plattform, einer europäischen Plattform für Streitschlichtungen im Online-Handel, auf die alle Online-Händler verlinken müssen) geltend zu machen, wenn dies vorwiegend dazu diene, „gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Recht...