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Insolvenz | Keine Restschuldbefreiung für Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis
Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist.
Der Widerspruch des Schuldners gegen den Forderungsgrund „Steuerstraftat des Schuldners nach den §§ 370, 373 oder § 374 AO“ blieb erfolglos. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einem Steuerschuldverhältnis [i]Schädlich/ Deutschendorf, NWB 24/2018 S. 1756 werden von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist (§ 302 Nr. 1 Fall 3 InsO). Die Regelung des § 51 BZRG, ...