Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
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§ 52a (weggefallen)
▶ Zur Kommentierung siehe Online-Version, 1. Aufl. 2016
Die Regelung enthielt von 2009 bis 2014 die Anwendungsvorschriften zur Abgeltungsteuer, die ab 2015 nach § 52 Abs. 28 EStG übernommen wurden (KKB/Kanzler, § 52 EStG Rz. 12 f.).