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NWB EV 12/2020 S. 400

ESG-Taxonomie: Jetzt messbar grün

Bisher wurden unterschiedliche zielführende Nachhaltigkeits-Ansätze im Finanzmarkt initiiert, unterstützt und beobachtet, damit sich möglichst viele kreative Ideen entwickeln. Die meisten Marktteilnehmer wollten auch „irgendwie“ mitmachen. Nun ist die Europäische Kommission den nächsten Schritt gegangen und hat am die EU-Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Verordnung (EU) 2020/852). Damit sollen die Bemühungen um den Klimaschutz konkreter und messbarer gemacht werden.

Mit der neuen EU-Taxonomie und der zugehörigen Offenlegungsverordnung werden Standards für die Definition von ökologischer Nachhaltigkeit gesetzt. Künftig müssen Investoren und Asset Manager ihre nichtfinanzielle Berichterstattung entsprechend erweitern. Damit sie das können, ...