Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
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§ 19a Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen
BStBl 2021 I ▪; BStBl 2017 I 1626; BStBl 2020 I 222.
Hamacher/Jeuckens, Steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups und KMU – Gesetzentwurf zur Einführung eines § 19a EStG, NWB 14/2021, 964; Möllmann/Zantopp, Reform der Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch das „Fondsstandortgesetz“, DStR 2020, 2817; Seifert, Fondsstandortgesetz und Vermögensbeteiligungen, StuB 13/2021, 546; Hefner/Ostermann, Einführung eines neuen § 19a EStG im Zuge des Fondsstandortgesetzes, DStR 2021, 689.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Die Anwendung des neuen § 19a EStG führt dazu, dass geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen auf ArbN nicht sofort bei Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt versteuert werden müssen. § 19a EStG wirkt damit aus wirtschaftlicher Sicht wie eine Stundung. Die Norm wurde zur Förderung der Mitarbeitergewinnung sowie Stärkung der Mitarbeiterbindung eingeführt. Insbesondere sog. Startup-Unternehmen sollen durch Anwendung des § 19a EStG hochqualifizierte...