Thüringer FG Urteil v. - 1 K 103/20 EFG 2020 S. 1619 Nr. 21
Gesetze: EStG 2017 § 35a Abs. 3 S. 1, EStG 2017 § 35a Abs. 4 S. 1
Reparatur des privaten Kraftfahrzeugs keine nach § 35a Abs. 3 EStG steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Leitsatz
1. § 35a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG enthält nach seinem Wortlaut und seiner Entstehungsgeschichte
eine Steuerermäßigung nur für die Handwerkerleistungen, die typischerweise dem Wohnen bzw. Leben in einem Haushalt dienen
(Anschluss an , BStBl 2016 I S. 1213, Anlage 1 „Reparatur”).
2. Ein Auto ist kein Haushaltsgegenstand, sondern ein Fortbewegungsmittel. Eine Reparatur eines privaten PKW des Steuerpflichtigen
fällt folglich nicht unter die steuerbegünstigten Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG.
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 1619 Nr. 21 RAAAH-64307
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