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Leistungsaustausch
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung von Rechtsgeschäften ist unter anderem davon abhängig, ob die zu beurteilenden Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht wurden. Der Beitrag gibt einen Überblick, welche Rolle der Begriff des Leistungsaustauschs im System des Umsatzsteuerrechts spielt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zu einem Leistungsaustausch kommt.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1000 | Kasse |
1200 | Bank |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
2743 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
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1600 | Kasse |
1800 | Bank |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4400 | Erlöse 19 % USt |
4975 | Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Definition
Der Begriff des Leistungsaustausches ist im Umsatzsteuergesetz selbst nicht definiert, ist aber im Umsatzsteuer-Anwendungserlass unter Abschnitt 1.1 Abs. 1 UStAE näher beschrieben zu finden. Demnach ist von einem Leistungsaustausch auszugehen, wenn
ein sog. Leistender und mindestens ein identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden sind und
der zu beurteilenden Leistung eine Gegenleistung gegenübersteht.
Der Leistungsempfänger ...