OFD München - S 2163

Anpassung von DM-Beträgen an den Euro;
1. Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen
2. Aktivierung von Obstanlagen

Gemäß Artikel 4 §§ 1 und 2 des Euro-Einführungsgesetzes vom (BStBl I S. 860) kann der handelsrechtliche Jahresabschluss erstmals für das nach dem endende Geschäftsjahr wahlweise in DM oder Euro aufgestellt werden, letztmals für das im Jahre 2001 endende Geschäftsjahr. Für Geschäftsjahre, die nach dem enden, ist der Jahresabschluss in Euro aufzustellen. Die handelsrechtlichen Regelungen gelten auch für die Steuerbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und beizufügende Anhänge, Lageberichte und Prüfungsberichte (Tz. 2.2 des FMS vom Az.: 35 - S 2056 - 9/81 -61 813/98; entspricht BStSl I S. 1625).

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ist die Anpassung von DM-Beträgen an den Euro wie folgt vorzunehmen:

1. Bei Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind die in Tz. 1.1 und 1.2 des FMS vom Az.- 31a - S 2163 - 2/148 - 18 404 (ESt-Kartei § 13 Karte 2.1) genannten DM-Beträge aus Vereinfachungsgründen im Verhältnis 2 : 1 in Euro umzurechnen (dies entspricht dem 3102, das im BStBl Teil 1 S. 147 veröffentlicht ist).

2. Bei Aktivierung von Obstanlagen ist die im FMS vom Az.: 31 a - S 2163 - 3/121 - 63 571 (ESt-Kartei § 13 Karte 2.5) enthaltene Nichtbeanstandungsgrenze in der Weise umzurechnen, dass an die Stelle des Betrags von 3 000 DM der Betrag von 1 600 Euro tritt.

FMS vom , Az.: 31 - S 2163 - 002 - 4 233/02

Hinweis: - Bei Karte 2.1 ist folgender Hinweis anzubringen: ,,Richtsätze in Euro siehe Karte 2.1.1''

- Auf Karte 2.5 ist der Betrag von 3 000 DM um den Betrag von ,,1 600 Euro'' zu ergänzen.

- Die bisherige Karte 2.2 ist auszureihen.

Nur OFD München: Die Karte 2.2.1 ist auszureihen.

Stichwort: Land- und Forstwirtschaft

- Bewertung in Baumschulbetrieben

OFD München v. - S 2163

Fundstelle(n):
NWB EN 590/2002
AAAAA-77548