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BFH  - VII R 45/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EnergieStG § 2 Abs 4, EnergieStG § 2 Abs 1 Nr 5, EnergieStG § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst b, EGRL 96/2003 Art 2 Abs 3

Rechtsfrage

Ist das streitgegenständliche Energieerzeugnis, welches aus Resten der Oleochemie hergestellt wird und nach einem Erhitzungsvorgang in Dieselaggregaten verwendet werden kann, nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 EnergieStG wie schweres Heizöl zu besteuern ist oder nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit b) EnergieStG wie schwefelarmes Gasöl?

Besteuerung; Energieerzeugnis; Energiesteuer

Fundstelle(n):
UAAAH-64212

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