BFH - V R 27/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG § 13b, UStG § 13a Abs 1 Nr 1, UStG § 27 Abs 19, AO § 171 Abs 14, AO § 164 Abs 2 S 1, AO § 231 Abs 1 S 1 Nr 8, AO § 37 Abs 2
Rechtsfrage
1. Führt in den sog. Bauträgerfällen der Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers zur Hemmung der Festsetzungsverjährung beim leistenden Unternehmer nach § 171 Abs. 14 AO?
2. Hemmt ein Erstattungsanspruch erst ab seiner Fälligkeit oder bereits ab seinem materiell-rechtlichen Entstehen nach § 171 Abs. 14 AO die Festsetzungsverjährung?
3. Unterbricht ein Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO als "schriftliches Geltendmachen des Anspruchs" nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AO die Zahlungsverjährung?
4. Verhindert ein Erstattungsanspruch auch nach seinem Erlöschen durch Auszahlung noch bis zum Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach § 171 Abs. 14 AO den Eintritt der Festsetzungsverjährung?
Ablaufhemmung; Änderungsantrag; Änderungsbescheid; Bauträger; Erstattungsanspruch; Festsetzungsverjährung; Zahlungsverjährung; Zusammenhang
Fundstelle(n):
VAAAH-64203