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BFH  - I R 21/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1, UmwStG § 12 Abs 3, UmwStG § 24

Rechtsfrage

Kein Wegfall einer bestehenden Organschaft durch rückwirkende Verschmelzung auf einen nicht mit dem Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft identischen Verschmelzungsstichtag

1. Umfasst die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkommenszurechnung i.S. des § 14 Abs. 5 KStG auch die Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Organschaft?

2. Fällt die finanzielle Eingliederung einer Organgesellschaft mit kalendergleichem Wirtschaftsjahr nicht deshalb weg, weil die bisherige Organträgerin rückwirkend auf einen unterjährigen Übertragungsstichtag und damit nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft auf ihre als neue Organträgerin auftretende Anteilseignerin verschmolzen wird, die erst im Verlauf desselben Kalenderjahrs die Anteile an der bisherigen Organträgerin erworben hat (entgegen Rz Org. 02 Satz 2 UmwStAE, BStBl I 2011, 1314)?

Organschaft; Verschmelzung

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2023 S. 1087
BFH/PR 2024 S. 73 Nr. 3
DB 2024 S. 293 Nr. 6
EStB 2024 S. 5 Nr. 1
FR 2023 S. 14 Nr. 1
GmbH-StB 2024 S. 35 Nr. 2
GmbHR 2024 S. 136 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2023 S. 987
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2024 S. 161
WPg 2024 S. 766 Nr. 14
GAAAH-64192

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