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Track 05 | Ideeller Bereich: Steuerfreie Gewinne einer gemeinnützigen Stiftung aus dem Verkauf von Ökopunkten
Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist laut einem aktuellen BFH-Urteil der Erlös daraus ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit steuerfrei. Wie das FinMin Schleswig-Holstein mitgeteilt hat, hält die Verwaltung nicht länger daran fest, dass der Verkauf dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist.
Bevor wir zur Einkommensteuer kommen, ganz kurz eine Anweisung zum Gemeinnützigkeitsrecht. – Die Verwaltung akzeptiert ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem letzten Jahr.
Im Streitfall waren einer gemeinnützigen Stiftung Ökopunkte zuerkannt worden – für die großflächige Renaturierung eines Flusses und die Verwandlung des am Fluss gelegenen Landes in eine Auenlandschaft. Der V. Senat des BFH hatte entschieden: Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös daraus ebenso steuerfrei wie die zugrunde liegende Tätigkeit. Der Bundesfinanzhof ordnete den Verkauf der Ökopunkte unmittelbar dem ...