Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona | Antragsfrist für Überbrückungshilfe II bis verlängert (DStV)
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum verlängert. Hierauf macht der DStV aufmerksam. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum gestellt werden können.
Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung und zum Bewilligungsverfahren sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort findet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zu häufig gestellten Fragen, an dem die berufsständischen Organisationen mitgearbeitet haben. Eine zusätzliche DStV-Information zur Überbrückungshilfe bietet ergänzende Hinweise für den Berufsstand sowie Links zu den zuständigen Bewilligungsstellen der Länder. Sie ist auf der Webseite ...