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Exporte: Ausnahmeregelung zur Absicherung von Exportgeschäften verlängert
Die EU-Kommission hat die Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen bis Ende Juni 2021 verlängert. Ursprünglich sollten die Bestimmungen Ende 2020 auslaufen. Dank der Verlängerung können Exportgeschäfte weiter zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Neben den 27 EU-Staaten gelten die Bestimmungen für Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Weitere Informationen befinden sich unter http://go.nwb.de/prc7e.