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IDW Prüfungshinweis zur Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung verabschiedet
Das IDW hat kürzlich einen Prüfungshinweis „Die Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB durch den Abschlussprüfer (Einordnung und Berichterstattung)“ als IDW PH 9.350.2 verabschiedet. Darin geht das IDW für alle Formen der nichtfinanziellen Berichterstattung auch auf die Auswirkungen dieses Themas auf den Bestätigungsvermerk, u. a. mit konkreten Formulierungsbeispielen ein. Der Prüfungshinweis soll durch Abschlussprüfer für nichtfinanzielle Berichterstattungen angewendet werden für Zeiträume mit Beginn am oder nach dem (ausgenommen Rumpfgeschäftsjahre, die vor dem enden). Seine freiwillig vorzeitige Anwendung ist unter den im Prüfungshinweis genannten Voraussetzungen zulässig.
IDW PH 9.350.2 ist in IDW Life 11/2020 veröffentli...