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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 2253/19

Gesetze: SGB 5 § 13 Abs. 3a S. 6; SGB 5 § 13 Abs. 3a S. 7

Leitsatz

Leitsatz:

Wird während eines laufenden Widerspruchsverfahrens zur Generierung einer Genehmigungsfiktion nach §13 Abs. 3a satz 6 SGB V ein "neuer" (inhaltsgleicher) Antrag gestellt, stellt sich dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich dar und löst nicht den Kostenerstattungsanspruch nach §13 Abs. 3a Satz 7 SGB V aus. Neues Vorbringen, wonach es zu einer Verschlimmerung gekommen sei, ist in dem laufenden Vorverfahren bzw. vom Widerspruchsausschuss im Hinblick auf den das Widerspruchsverfahren abschließenden Widerspruchsbescheid zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAH-63814

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