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Online-Nachricht - Dienstag, 17.11.2020

DBA | Besteuerungsrecht für Schenkungen mit Auslandsbezug (FG)

Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt an – auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat (, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18; Revisionen anhängig, BFH-Az. II R 28/20, II R 29/20 und II R 27/20).

Sachverhalt: Die Kläger der drei genannten Verfahren sind Geschwister. Ihr Vater hatte jedem von ihnen 2005 Anteile an einer schwedischen Aktiengesellschaft geschenkt. Der Vater als Schenker hatte im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in Deutschland und in Schweden und seinen Lebensmittelpunkt in Schweden. Die Beschenkten waren nicht im Inland ansässig. Das beklagte Finanzamt setzte gegen all...