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FG Saarland 10.09.2020 2 V 1007/20, IWB 22/2020 S. 899

FG des Saarlandes | Besteuerungsrecht nach der Künstler- und Sportlerklausel im DBA Frankreich

(1) Art. 13b DBA Frankreich ist bei summarischer Prüfung nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass die Sportler, die zugleich Grenzgänger i. S. des Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich sind, der Regelung des Art. 13b DBA Frankreich nicht unterfallen. Eine derartige Auslegung dürfte dem Abkommenswortlaut widersprechen und damit unzulässig sein. (2) Das Finanzamt ist grds. befugt, erteilte Freistellungsbescheinigungen auch mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen bzw. aufzuheben, soweit dem Widerruf bzw. der Aufhebung kein schutzwürdiges Vertrauen entgegensteht.

Hinweis:

Nach dem [i]Sportlerregelung des Art. 13b DBA Frankreich geht der allgemeinen Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich vorDBA Frankreich werden Grenzpendler grds. im Wohnsitzstaat besteuert. Der Antragsteller, ein in Frankreich wohnender Fußballprofi, erzielte aus seiner Anstellung bei einem deutschen Verein in den Jahren 2016 bis 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das Finanzamt wid...