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Verfassungsmäßigkeit steuerrechtlicher Vorschriften; Verfahrensrechtliche Regelungen (Ergänzung zu Karte 1)
1 Vorläufigkeit hinsichtlich einzelner Besteuerungsgrundlagen
1.1 Allgemeines
Der Vorläufigkeitsvermerk nach Abschn. I der vorstehenden Karteikarte wird grundsätzlich programmgesteuert gesetzt.
1.2 Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
Einsprüche, die sich ausschließlich gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 EStG richten, waren bisher nicht in die Rechtsbehelfskartei aufzunehmen, sondern in gesonderten Listen zu erfassen und in gesonderten Ordnern in der VVSt/im Zentralbereich aufzubewahren. Hinsichtlich der Behandlung dieser Einsprüche wird auf die Regelungen unter Nr. 2 und die AO-Kartei OFD Magdeburg § 165 Karte 1 Abschnitt II verwiesen. Auch wenn vorliegende Einsprüche durch Aufnahme des Vorläufigkeitsvermerks erledigt werden, sind sie nicht nachträglich in die Rechtsbehelfskartei aufzunehmen.
1.3 Abzug von Kinderbetreuungskosten/Neuregelung der Kinderfreibeträge
1.3.1 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten eine Kürzung um die zumutbare Belastung nicht vorzunehmen. Die Grundsätze dieser Rechtsprechung sind über die entschiedenen Einzelfälle hi...