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NWB Nr. 47 vom Seite 3468

Personengesellschaften als umsatzsteuerliche Organgesellschaften

Der Versuch der Finanzverwaltung, die Folgen der Rechtsprechung einzudämmen

Andreas Masuch und Uwe Fetzer

[i]Pagel/Tetzlaff, Organschaft, Grundlagen, NWB EAAAE-28096 Die Rechtsprechung des EuGH und BFH erlaubt nunmehr auch die Einbeziehung von Personengesellschaften in den umsatzsteuerlichen Organkreis. Das BMF schränkt diese Möglichkeit jedoch teilweise ein und will die Berufung auf die geänderte Rechtsprechung nur zulassen, soweit sämtliche Steuerfestsetzungen der Beteiligten noch änderbar sind. Im Zuge eines Rechtsstreits vor dem FG Münster lehnte das Gericht diese Rechtsauffassung ab. Im Vorgriff auf die zugelassene Revision beim BFH soll eine kritische Auseinandersetzung mit der vom BMF vorgesehenen Einschränkung erfolgen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Hintergrund

1. Grundlegende Rechtsprechung des EuGH und BFH

[i]Geänderte Rechtsprechung zu Personengesellschaften als OrgangesellschaftenIn seinem Urteil in der Rechtssache „Beteiligungsgesellschaft Larentia + Minerva“ hat der EuGH klargestellt, dass die Errichtung einer Mehrwertsteuergruppe nicht allein juristischen Personen vorbehalten werden dürfe, die mit dem Organträger dieser Gruppe durch ein Unterordnungsverhältnis verbunden sind ( und C-109/14, BStBl 2017 II S. 604). Mit diesen Antworten des EuGH auf die Vorlagefragen des (BStBl 2014 II S. 417) e...BStBl 2017 II S. 567BStBl 2017 II S. 547