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Online-Nachricht - Donnerstag, 12.11.2020

Einkommensteuer | Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung (BFH)

Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i. V. mit den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses () wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 34c Abs. 5 EStG können die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden mit Zustimmung des BMF die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Anwendung des Abs. 1 der Vorschrift besonders schwierig ist.

Sachverhalt: Die Kläger wurden im Jahr 2010 (Stre...

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