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Einkommensteuer | Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-PersGes (BFH)
Eine Unterpersonengesellschaft
erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten
natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der
Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der
Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und
eigenverantwortlich mitarbeiten. Die freiberufliche Tätigkeit einer
Unterpersonengesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder
Obergesellschafter zumindest in einer anderen Unterpersonengesellschaft des
Personengesellschaftsverbunds als Freiberufler leitend und eigenverantwortlich
tätig wird (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin war eine KG, an der über eine Holding-...