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OLG Celle Urteil v. - 6 U 34/20

Gesetze: BGB § 2314 Abs. 1 S. 1; BGB § 2314 Abs. 1 S. 2; BGB § 2314 Abs. 1 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses über den Nachlass steht der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand nicht allein im Ermessen des Notars; vielmehr hat der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde.

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 52
NJW-RR 2021 S. 73 Nr. 2
YAAAH-63282

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