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IWB Nr. 21 vom Seite 876

Mitunternehmerschaften im Internationalen Steuerrecht

Die Zuordnung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Inbound-Fall

Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul, Prof. Dr. René Schäfer und Philipp Engel

Die Frage, wie Zuordnungsentscheidungen hinsichtlich Kapitalgesellschaftsanteilen zu treffen sind, die im Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen einer bzw. bei einer Mitunternehmerschaft gehalten werden, ist von immenser praktischer Bedeutung. Gleichwohl bestehen diesbezüglich etliche ungeklärte Rechtsfragen bzw. divergierende Rechtsauffassungen. Ziel des vorliegenden Beitrags ist vor allem eins: Licht ins Dunkel zu bringen.

Kernaussagen
  • Im Rahmen von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist grds. das Veranlassungsprinzip Maßstab für eine Zuordnung von Kapitalgesellschaftsanteilen, wohingegen § 1 Abs. 5 AStG keine allgemeine Einkünfteermittlungs- und Abgrenzungsvorschrift, sondern eine reine Einkünftekorrekturnorm ist.

  • Auf DBA-Ebene ist bei Zuordnungsentscheidungen nach h. M. stets eine tatsächliche Zugehörigkeit der Anteile zur inländischen Betriebsstätte der Mitunternehmerschaft erforderlich, um ein deutsches Besteuerungsrecht vollständig zu erhalten.

  • § 50d Abs. 10 EStG ist auf Erträge und Aufwendungen aus Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens II nicht anzuwenden.