Steuerfreiheit des industriefinanzierten
Teils eines Forschungsstipendiums für ein Promotionsstudium
Leitsatz
1. Da eine
Bescheinigung des Finanzamts nach EStR 3.44 zur Steuerfreiheit eines
Forschungsstipendiums lediglich auf einer Verwaltungsvorschrift
und nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruht, stellt sie keinen
Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO für die Einkommensteuerfestsetzung
dar, so dass das Finanzgericht nicht an diese Bescheinigung gebunden
ist.
2. Der von der Bank, d. h.
der industriefinanzierte Teil des Forschungsstipendiums ist nicht
nach EStR 3.44 steuerbefreit, da die Bank weder eine von der Körperschaftsteuer befreite
gemeinnützige GmbH ist, noch eine privatrechtliche Körperschaft,
die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist
oder verwaltet wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): LAAAH-63136
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