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OFD Magdeburg - S 2183

Ansparabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7 g Abs. 3 EStG; Betriebsgrößenmerkmale nach § 7 g Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 1997

§ 7 g Abs. 2 Nr. 1 EStG unterscheidet bei den Betriebsgrößenmerkmalen zwischen Steuerpffichtigen, die einen Gewerbebetrieb oder einen der selbständigen Arbeit dienenden Betrieb (Nr. a) und denen, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft unterhalten (Nr. b).

In einem anderen Bundesland ist anlässlich von Betriebsprüfungen bei Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (GmbH, eingetragene Genossenschaft) sowie bei gewerblich geprägten Personengesellschaften die dem Grunde nach Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, die Frage aufgeworfen worden, ob die für Gewerbebetriebe oder für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geltenden Betriebsgrößenmerkmale zugrunde zu legen sind.

Die Anwendung der für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geltenden Größenmerkmale wird damit begründet, dass nach dem (BStBl. 1993 I S. 933) und nach Abschnitt 29 KStR im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Körperschaften, die Land- und Forstwirtschaft betreiben, bestimmte Steuervergünstigungen und Vereinfachungsregelungen in Anspruch nehmen können, die grundsätzlich nur land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zustehen. Daher sei es vertretbar, bei den o. g. Betrieben zur Überprüfung d...

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