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Zurückweisung von Einsprüchen wegen Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Behandlung der Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau als „regelmäßige“ Rentenanpassung i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG veröffentlicht (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom - 3-S062.5/6, NWB VAAAH-60062).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwerts (Ost) gem. § 255a SGB VI eine regelmäßige Anpassung i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG darstellt und nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente führt (, NWB CAAAH-43203).