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Umsatzsteuer | Begriff der Werklieferung/Werkleistung
Das BMF hat anlässlich des , NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128), den Begriff der Werklieferung/Werkleistung im UStAE Abschnitt 3.8 Abs. 1 Satz 1 UStAE angepasst ( :001, NWB MAAAH-59888)
Hintergrund: Der BFH hat in seinem o. g. Urteil festgestellt, dass Werklieferungen vorliegen, sobald zusätzlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1 UStG) ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird. Darüber hinaus stellt der BFH fest, dass die Be- oder Verarbeitung eigener Gegenstände des Leistenden nicht für die Annahme einer Werklieferung ausreichend ist.
Zur Änderung des UStAE führt das BMF aus:
Abschnitt 3.8 Abs. 1 der Satz 1 wird wie folgt geändert: Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Werkhersteller für das Werk einen fremden Gegenstand be- oder verarbeitet und dafür ...BStBl 2014 II S. 128