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Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 6a GrEStG im Hinblick auf aktuelle BFH-Rechtsprechung
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG nach diversen Urteilen des BFH vom 21. und veröffentlicht (vgl. gleich lautende Ländererlasse vom , NWB PAAAH-60385).
Hintergrund: Der BFH hat sich in sieben Urteilen zur Anwendung des § 6a GrEStG geäußert (vgl. dazu ausführlich Tiede, , NWB SAAAH-44291):
Hierzu wird u. a. weiter ausgeführt:
An der Verwaltungsauffassung zu dem Begriff „Verbund“ (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG vom , NWB QAAAE-14059, BStBl 2012 I S. 662, sowie vom , NWB PAAAE-50165, BStBl 2013 I S. 1375) wird nicht weiter festgehalten.
Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG ist nicht grundstücksbezogen.
§ 6a GrEStG stellt nicht auf den Verbleib der durch den Umwandlungsvorgang übergehend...