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BFH 16.06.2020 VIII R 9/18, StuB 21/2020 S. 845

Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn i. S. der §§ 4 und 5 EStG. Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, Abs. 6, Abs. 7, § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG; § 46 Abs. 1 FGO).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall klagte ein Freiberufler, der seinen Gewinn nach...BStBl 2001 II S. 395BStBl 1990 II S. 742BStBl 2018 II S. 278