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GmbH & Co. KG | Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der geschäftsführenden Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft ist ein relativ unentziehbares Recht. Der Eingriff in ein solches Recht ist rechtmäßig, wenn dies im Interesse der Gesellschaft geboten und für den betroffenen Gesellschafter unter Berücksichtigung der eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist oder er dem Eingriff zugestimmt hat.
Dass eine Entziehung [i]Haack, Geschäftsführung und Vertretung in der GmbH & Co. KG, infoCenter, NWB LAAAD-61071 der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis im Interesse der Gesellschaft liegt, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Weder ein Vertrauensverlust der übrigen Gesellschafter zur geschäftsführungs- und vertretungsbefugten persönlich haftenden Gesellschafterin noch das Interesse der Gesellschaft, keine Prozesse über die Entziehung de...