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Entwurf einer Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV - Anwendung des Verordnungsentwurfs ab
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich hiermit den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, die mit Wirkung vom in Kraft treten wird. Dem Entwurf der Änderungsverordnung ist die Begründung angefügt.
Die Änderungen in der von mir vorbereiteten Rechtsverordnung erstrecken sich auf folgende Vorschriften des UStG und der UStDV:
1. Umsatzsteuergesetz: § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchstabe b, § 8 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 und Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände),
2. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung: § 9 Nr. 4 Satz 2, §§ 22 bis 28 und § 51 Abs. 3 Satz 1.
Hauptzweck der Verordnung ist es, die Vorschriften des UStG, in denen auf den Zolltarif hingewiesen wird, an den ab geltenden Gemeinsamen Zolltarif (vgl. ABl. EG Nr. L 256 vom ) anzupassen, dem die Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (vgl. ABl. EG Nr. L 198 vom , S. 13 ff.) zugrunde liegt.
Die Anpassung an den neuen Gemeinsamen Zolltarif erfordert, daß § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchstabe b UStG und die Anlage des UStG neu gefaßt sowie § 8 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 UStG geändert werden. Besonders hervorzuheben ist die Neufassung der Anlage des UStG.
In der Neufass...