KonsVerFRAV § 8
Abschnitt 4: Schlussbestimmungen
§ 8 Anwendungsregelung
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAH-62609
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem anzuwenden.
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