Suchen
KonsVerFRAV § 3

Abschnitt 2: Anwendungsfälle

§ 3 Aufsichtsratsvergütungen

1Artikel 11 Absatz 1 des Abkommens ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die Mitglieder der Überwachungsorgane (Aufsichtsräte oder Beiräte) von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in dieser Eigenschaft erhalten. 2Artikel 11 Absatz 2 und Absatz 3 des Abkommens gilt entsprechend.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAH-62609

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden