Frage der Umsatzbesteuerung von Erlösen aus dem Verkauf von sog. Erlebnisgutscheinen als Entgelt für steuerbare Leistung
Leitsatz
1. Es sind der USt unterliegende sonstige Leistungen gegeben, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen
Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Es stellt eine unionsrechtliche, unabhängig von der Beurteilung nach nationalem
Recht zu entscheidende Frage dar, ob die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen
erfolgt. Demzufolge erbrachte der Stpfl. mit dem Betrieb seines Internetportals an die Nutzer bzw. Gutscheinerwerber jeweils
insgesamt eine steuerbare Leistung gegen Entgelt.
2. Der Stpfl. ist nach den Umständen des Einzelfalls hinsichtlich der erbrachten Erlebnisleistungen gegenüber den Gutscheininhabern
als leistender Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 aufgetreten. Organisationsleistungen und der Zahlungsverkehr wurde über
das von dem Stpfl. bereitgestellte Portal abgewickelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2020 S. 15 Nr. 43 DStR 2021 S. 8 Nr. 11 DStRE 2021 S. 547 Nr. 9 GStB 2021 S. 54 Nr. 2 KÖSDI 2020 S. 22026 Nr. 12 PAAAH-62582
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