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Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung Niederlande verlängert (BMF)
Das BMF hat die
Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich der Niederlande vom
verlängert. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern in die
Niederlande und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige
Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19
Pandemie (-NDL/20/10004
:001).
Hintergrund: Insbesondere Grenzpendler*innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde l...