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Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung Niederlande verlängert (BMF)
Das BMF hat die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom verlängert. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern in die Niederlande und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie (-NDL/20/10004 :001).
Hintergrund: Insbesondere Grenzpendler*innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde l...