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Steuerrecht | Gewinn aus dem Verkauf eines gemischt genutzten Pkw des Betriebsvermögens voll steuerpflichtig
Der Gewinn aus dem Verkauf eines zum gewillkürten Betriebsvermögen gehörenden Pkw, der zu 75 % privat genutzt worden war, gehört in vollem Umfang zum Gewinn i. S. von §§ 4, 5 EStG. Der Gewinn wird also nicht im Umfang der bisherigen privaten Nutzung gekürzt.
Dies [i]Gilt auch bei EÜRgilt sowohl bei der Bilanzierung als auch bei der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG. Es spielt auch keine Rolle, ob die bisherige Privatnutzung nach der 1 %-Methode oder aber nach der Fahrtenbuchmethode bewertet wurde.
Der [i]Kläger nutzte Pkw zu 75 % privatKläger war beratender Ingenieur und ermittelte seinen Gewinn durch EÜR. Er erwarb im Jahr 2008 einen Pkw vom Typ „Jaguar“, den er zu 75 % privat und nur zu 25 % betrieblich nutzte. Er ordnete den Pkw seinem gewillkürten Betriebsvermögen zu. Die Privatnutzung versteuerte er mit den anteiligen Aufwendungen ge...