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BFH 27.05.2020 II R 38/18, NWB 44/2020 S. 3230

Bewertungsrecht | Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet sind für ihre restliche Laufzeit verfassungsrechtlich hinzunehmen. (2) Mit dieser Maßgabe stellen die gleichlautenden Ländererlasse betreffend die Bewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet zulässige, typisierte Schätzungen des gemeinen Werts dar. (3) Die Ertragsarmut eines Bewertungsobjekts kann nicht im Rahmen des Sachwertverfahrens zur Einheitswertermittlung berücksichtigt werden.