Arbeitshilfe - Stand: 20.05.2021

Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG

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Weitere Abschreibung des Schiffs nach Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert?

Das zuvor unter dem Aktenzeichen IV R 42/16 geführte Verfahren wird nach dem Ende der Unterbrechung unter dem Aktenzeichen IV R 14/20 fortgesetzt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAH-62317