Berücksichtigung von in der Ausbildung erkrankten Kindern
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Kindergeldrechtliche Berücksichtigung von in der Ausbildung erkrankten Kindern:
1. Setzt eine Berücksichtigung ein fortbestehendes Ausbildungsverhältnis voraus?
2. Falls ja, setzt eine Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG voraus, dass das Kind anstelle von Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Erklärung abgibt, dass es sich nach Beendigung der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben will?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
IAAAH-62314