Arbeitshilfe - Stand: 20.10.2022

Kindergeldanspruch besteht ungekürzt für ein in Großbritannien wohnendes Kind, wenn die Eltern in Großbritannien arbeiteten, aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Großbritannien ab einem Einkommen von größer 60.000 GBP keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt

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Steht dem Kläger ein ungekürzter deutscher Kindergeldanspruch für das im Streitzeitraum in Großbritannien wohnende Kind zu, wenn er - wie die Kindsmutter - in Großbritannien arbeitete, aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Großbritannien ab einem Einkommen von größer 60.000 GBP keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
XAAAH-62309