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Zulage bei Kapitalgesellschaften im Gründungsstadium - Anwendung des - (BStBl 1999 II S. 836)
Mit o. a. Urteil hat der BFH zur Gewährung von Investitionszulagen an Kapitalgesellschaften im Gründungsstadium Stellung genommen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der Urteilsgrundsätze wie folgt Stellung:
In Anlehnung an das Körperschaftsteuerrecht ist für die Gewährung von Investitionszulagen an Kapitalgesellschaften im Gründungsstadium zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgesellschaft (Gründungsgesellschaft) und der eingetragenen Kapitalgesellschaft zu unterscheiden (Abschnitt 2 Abs. 3 und 4 KStR 1995).
1. Vorgründungsgesellschaft
Die Vorgründungsgesellschaft besteht bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbH-Gesetz) oder bis zur notariellen Feststellung der Satzung (§ 23 Abs. 1, § 280 Abs. 1 Aktiengesetz). Nimmt die Vorgründungsgesellschaft keine nach außen gerichtete gewerbliche Betätigung auf, ist sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu qualifizieren. Als Personengesellschaft der Gründer ist sie ein eigenständiges Rechtssubjekt und somit nicht mit der Vorgesellschaft bzw. mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft identisch. Aufgrund der fehlenden Identität von Vorgründungs- und ...