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UG: Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft – Muster
UG: Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft
Die GmbH ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in unserem Lande. Es handelt sich bei ihr um eine juristische Person. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich mit all ihrem Vermögen haften. Dann handelte es sich nämlich um eine Personengesellschaft wie etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die OHG oder die Partnerschaftsgesellschaft. Vielmehr stellt die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit dar, die mit Kapital ausgestattet wird, eventuell auch mit Sachen oder Rechten. Mit diesen Pfunden ausgestattet tritt sie auf den Markt.
Es gibt folgende Varianten der GmbH:
die klassische GmbH mit ihrer Mindesthöhe des Stammkapitals von 25.000 EUR, welches in allen Fällen der Bargründung nur zur Hälfte aufgebracht werden muss.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Hier handelt es sich um eine Variante der GmbH und nicht um eine neue Rechtsform, die vor allem jungen Existenzgründern helfen soll. Sie kann auch firmieren als UG (haftungsbeschränkt). Sie kann bereits mit einem Kapital von einem Euro gegründet werden, weshalb sie auch “Ein-Euro-GmbH” oder “Mini GmbH” genannt wird.
Gründung...