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OLG Stuttgart Urteil v. - 20 U 30/18

Gesetze: HGB § 171; HGB § 172; HGB § 129 Abs. 1; HGB § 161 Abs. 2; InsO § 175; InsO § 178; InsO § 201 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kommanditisten haften gem. § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4 HGB grundsätzlcih nicht für Masseverbindlichkeiten und -kosten.

2. Die sekundäre Darlegungslast des Insolvenzverwalters erstreckt sich deshalb auf den Umfang bereits vereinnahmter Rückzahlungen anderer Kommanditisten, die zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
KAAAH-62254

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