NWB Kommentar Bilanzierung
12. Aufl. 2021
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§ 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
Kommentare zum Genossenschaftsrecht.
I. Aufstellungspflicht
1. Inhalt (Abs. 1 Satz 1)
1 Genossenschaften gelten nach § 17 Abs. 2 GenG als Kaufleute i. S. d. HGB. Sie unterliegen deshalb den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238-261 HGB. Auf die dortige Kommentierung wird verwiesen. Über die in diesen Paragraphen angesprochenen Inhalte des Jahresabschlusses hinaus (Bilanz und GuV-Rechnung) wird der Erstellungsbereich in Abs. 1 um den Anhang und den Lagebericht ergänzt, insoweit auf die Rechtslage für Kapital- und Kap & Co.-Gesellschaften (→ § 264 Rz. 1) Bezug genommen. Für Kreditinstitute in der Rechtsform der Genossenschaft gehen die Spezialnormen für die Kreditwirtschaft in §§ 340 ff. HGB vor.
2. Frist (Abs. 1 Satz 2 und 3 )
2Die unbestimmte Frist des „ordnungsmäßigen Geschäftsgangs“ (→ § 243 Rz. 22) zur Erstellung des Jahresabschlusses wird ersetzt durch eine zeitlich definierte von fünf Monaten, bzw. gem. ESEF-Umsetzungsgesetz für kapitalmarktorientierte Genossenschaften von vier Monaten.
II. Anwendungshinweise (Abs. 2)
1. Positivliste (Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz)
3 Neben den aufgrund der Kaufmannseigenschaft anzuwendenden al...