Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzpendler | Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich (BMF)
Deutschland und Frankreich haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern mindestens bis zum verlängert (-FRA/19/10018 :007).
Hintergrund: Im Mai 2020 hatten Deutschland und Frankreich eine Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern abgeschlossen. Die dort getroffenen Regelungen verlängern sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird (s. hierzu unsere Online-Nachric...