Kosten einer Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Die Liposuktion bei Lipödem ist im Jahr 2017 nicht als „nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode” im Sinne von
§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV anzusehen. Das Fehlen eines vor der Operation erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder
einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes einer Krankenversicherung steht daher der Anerkennung der Kosten
als außergewöhnliche Belastung nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EStB 2021 S. 177 Nr. 4 KÖSDI 2020 S. 22022 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2020 S. 3374 OAAAH-61823
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