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Änderungen des UStG durch das Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Durch Artikel 4 des Gesetzes zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom (BGBl. I S. 1496, BStBl I S. 873) ist das UStG geändert worden. Die Änderungen tragen im wesentlichen der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. Restaurationsumsätzen Rechnung ( BStBl 1998 II S. 284; BFH-Urteile vom 26. Juni und , BStBl 1998 II S. 278, 279). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu den Änderungen folgendes:
I. Restaurationsumsätze als sonstige Leistungen
(1) Nach § 3 Abs. 9 Satz 4 n. F. UStG ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle eine sonstige Leistung. Nach § 3 Abs. 9 Satz 5 n. F. UStG liegt eine Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle vor, wenn
1. die Speisen und Getränke nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen Zusammenhang steht, und
2. besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden.
Der Gesetzgeber grenzt damit die als sonstige...