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Die Behandlung der Umsatzsteuer in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
Die Behandlung der Umsatzsteuer in der Insolvenz ist in vielerlei Hinsicht problembehaftet und streitanfällig. Unklarheit bestand bis vor Kurzem auch über die für die Sanierungspraxis bedeutende Frage, wie die Umsatzsteuerschuld in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a InsO) zu qualifizieren ist. Hierzu hat der V. Senat des BFH nun Stellung genommen und entschieden, dass die Umsatzsteuerschuld nicht als Masseverbindlichkeit (etwa analog § 55 Abs. 4 InsO), sondern als Insolvenzforderung zu bewerten ist. Die zutreffende Rechtsprechung könnte indes nur kurze Zeit Geltung haben.
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[i]BFH, Beschluss v. 7.5.2020 - V R 14/19, NWB PAAAH-54563 Der ( NWB PAAAH-54563) entschieden, dass § 55 Abs. 4 InsO im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nach § 270a InsO keine (analoge) Anwendung findet. Damit hat er sich richtigerweise der herrschenden Auffassung in der Literatur und einem jüngeren ( NWB VAAAH-03634) angeschlossen. In der Folge sind entsprechende Umsatzsteuerschulden als Insolvenzforderung (§ 38 InsO) zu qualifizieren [i]Keine analoge Anwendung von § 55 Abs. 4 InsOund im „vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil“ zu erfassen. A...