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Corona-Krise: Vorsicht vor Rückzahlungsaufforderungen von Soforthilfen
Unternehmen und Selbständige müssen aktuell damit rechnen, dass Betrüger versuchen, sie zur Rückzahlung von Soforthilfen zu verleiten. Beispielsweise mit Mails, auf denen Konten angegeben sind, auf die die Rückzahlung erfolgen soll. Einige Mails werden mit offiziell S. 329aussehenden Rechtsbehelfsbelehrungen und Strafandrohungen versehen, um den Druck zu erhöhen. Unternehmer sollten solche Mails löschen, da z. B. Behörden nie per Mail zur Rückzahlung auffordern. Links sollten nicht angeklickt werden, weil sonst das Risiko besteht, dass man sich Schadsoftware herunterlädt.